Welche Aufgaben hat die Feuerwehr?
"Nicht polizeiliche Gefahrenabwehr"
- Bekämpfung (löschen) von Schadenfeuer (z.B.: Wohnungsbrand,...)
- Helfen bei Unglücksfällen (z.B.: PKW-Unfall,...)
- Helfen bei öffentlichen Notstände (z.B.: Epedemien,...)
- Helfen im Bereich des "vorbeugendem Brandschutz" (z.B.: Bewerten Gebäude bezüglich ihrer Brandlast, Brandschau, Brandsicherheitswachen, Brandschutzerziehung,...)
- Werden Tätig bei einer Großschadenslage (Katastrophenschutz) zur Bekämpfung und Einsatzleitung (z.B.: Unfall in einem Chemiewerk,...)
Quelle:
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV. NRW. 1998 S. 122 / SGV.NRW. 213); zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2007 S. 662)