Für den aktiven Dienst an den Löschgruppenführer bzw. den stv. Löschgruppenführer und für die Jugendfeuerwehr an den Jugendwart.
Ja dies ist in besonderen Fällen möglich:
a. Eine Nachbarkommune benötigt Hilfe
b. Großschadenslagen
Dies kann Deutschlandweit sein! Das ist aber äußerst selten und auf freiwilliger Basis.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber mich gehen lassen. Je nach Entfernung des Arbeitsortes zum Einsatzort macht es unter Umständen aber wenig Sinn am Einsatz teil zu nehmen.
Nein!
Sollte dem Arbeitgeber Ausfallzeiten entstehen, kann er sie bei der Kommune geltend machen.
Das ist wie überall im Leben, wenn ich "grob Fahrlässig" bzw. "vorsätzlich" handel.
Ja!
Über die Feuerwehrunfallkasse.
Selten, kann aber vorkommen.
In solchen Fällen stehen für die Mitglieder der Feuerwehr und des Rettungsdienstes entsprechende "Notfallseelsorger" bzw. es steht ein speziell geschultes PSU-Team (Psychosoziale Unterstützung) zur Verfügung.
Die Übungen sind dienstags ab 18:45 Uhr (jede zweite Woche). Dauer ca. 1,5h.
Da die beiden Löschgruppen Lich-Steinstraß und Stetternich einsatztaktisch eine Einheit bilden, finden die theoretischen Übungen im Gerätehaus Stetternich statt. Das Gerätehaus in Lich-Steinstraß ist hierfür zu klein. Die praktischen Übungen werden abwechselnd in Lich-Steinstraß und Stetternich durchgeführt. Es werden aber auch andere Übungsorte genutzt (z.B.: Rur, Brückenkopfpark, …)